Ausserkantonaler Schulort
Schüler und Schülerinnen mit ausserkantonalem Schulort melden sich an der zuständigen Stelle des jeweiligen Kantons oder bei der zuständigen Fachstelle ihrer Berufsfachschule.
Schulort Schaffhausen
Ablauf
- Die betroffene Person reicht im ersten Lehrjahr (oder nach Erkennung der Beeinträchtigung) ein Gesuch um Nachteilsausgleich bei der Dienststelle Mittelschul- und Berufsbildung ein.
Dem Antrag muss ein aktuelles Gutachten oder eine Bestätigung einer anerkannten Fachstelle*) beigelegt werden. (nicht älter als zwei Jahre) Darin müssen die beeinträchtigenden Auswirkungen der Behinderung auf die Lern- und Prüfungssituationen nachgewiesen werden. Ebenso soll er eine Begründung über die Art und den Umfang des Nachteilsausgleichs enthalten. - Die Dienstelle Mittelschul- und Berufsbildung trifft in Zusammenarbeit mit allen Betroffenen (Lernende und je nach Fall Berufsfachschule, Berufsmittelschule, überbetriebliche Kurse und /oder Lehrbetrieb) eine Vereinbarung.
- Die vereinbarten Massnahmen werden nach sechs Monaten überprüft und allenfalls angepasst.
*) Facharzt, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Schulische Abklärung und Beratung, fachpsychologische Praxis, etc.
Formulare und Merkblätter
- Nachteilsausgleich während der Ausbildung (Lehre und BM)
- Merkblatt Nachteilsausgleich in der Berufsbildung
- Empfehlung der SBBK zum Thema Nachteilsausgleich
- Merkblatt 213 SDBB
- Wegleitung Höhere Fachschule für Heilpädagogik
- Bericht Nachteilsausgleich SDBB
Kontakt
Fachstelle Unterstützende Dienste
Andreas Ehrat
Telefon: 052 632 72 97
andreas.ehrat@ktsh.ch
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