Voraussetzungen
Die Behinderung muss ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesen werden. Dazu braucht es ein aktuelles Gutachten oder Arztzeugnis einer anerkannten Fachstelle.*)
Ablauf
- Die betroffene Person reicht ein Gesuch bei der Dienststelle Mittelschul- und Berufsbildung ein. Das Gesuch muss eine Begründung und einen Antrag über die Art und den Umfang des Nachteilsausgleichs enthalten.
Ebenfalls muss ein aktuelles Gutachten oder Arztzeugnis einer anerkannten Fachstelle beiliegen.*)
In diesem Gutachten müssen die beeinträchtigenden Auswirkungen der Behinderung auf die Prüfungssituationen nachgewiesen werden. Es soll die beantragten Massnahmen möglichst konkret und detailliert beschreiben (betroffene Fächer, Hilfsmittel, Zeitzuschlag, etc.). - Die Dienststelle Mittelschul- und Berufsbildung prüft das Gesuch individuell und in Absprache mit der betroffenen Berufsmittelschule und fällt einen Entscheid über die Art und den Umfang des Nachteilsausgleichs.
Benötigte Unterlagen
- Aktuelles Gutachten oder Arztzeugnis (nicht älter als zwei Jahre) einer anerkannten Fachstelle.*)
- Eventuell weitere für die Beurteilung wichtige Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen. Zum Beispiel: Vereinbarungen über Nachteilsausgleich in der Volksschule, Zeugnisse, Bestätigungen von Fördermassnahmen etc.
- Eine Kopie der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung
Fristen & Termine
Das Gesuch um Nachteilsausgleich für die Aufnahmeprüfungen der Berufsmaturität ist spätestens bis zum 1. März des Prüfungsjahres mit Kopie der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung bei der Dienststelle Mittelschul- und Berufsbildung einzureichen.
*) Facharzt, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Schulische Abklärung und Beratung, fachpsychologische Praxis, etc.
Formulare und Merkblätter
- Nachteilsausgleich Berufsmaturität Aufnahmeprüfung
- Merkblatt Nachteilsausgleich in der Berufsbildung
- Empfehlung der SBBK zum Thema Nachteilsausgleich
- Merkblatt 213 SDBB
- Wegleitung Höhere Fachschule für Heilpädagogik
- Bericht Nachteilsausgleich SDBB
Kontakt
Fachstelle Unterstützende Dienste
Andreas Ehrat
Telefon: 052 632 72 97
andreas.ehrat@ktsh.ch
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