Strassen­transport­fachmann/-frau EFZ

Anmeldeformular für Vorabklärungen der Lernenden im Beruf Strassentransportfachmann EFZ / Strassentransportfachfrau EFZ

Gemäss Verordnung über die berufliche Grundbildung Strassentransportfachmann EFZ /
Strassentransportfachfrau EFZ gilt für die Zulassung folgende Regelung:

Art. 2 Abs. 4 Dauer und Beginn

„Mit dem Lehrvertrag muss dem zuständigen Berufsbildungsamt ein Zeugnis einer
Vertrauensärztin oder eines Vertrauensarztes der Strassenverkehrsbehörde (des
Wohnortskanton) eingereicht werden, das bestätigt, dass die lernende Person die
medizinischen Voraussetzungen für den Erwerb des Lernfahrausweises erfüllt.“

Lernende mit ausserkantonalem Wohnort müssen sich bei der Strassenverkehrsbehörde
Ihres Wohnortskantons melden.

Ohne das ärztliche Zeugnis kann die Dienststelle Berufsbildung und Berufsberatung den Lehrvertrag nicht genehmigen. Dieses Formular ist vor dem Ausfüllen und Unterzeichnen des Lehrvertrages vollständig ausgefüllt abzusenden.

Bei Fragen steht Ihnen die zuständige Ausbildungsberaterin, Frau Miriam Balloi,
Tel. 052 632 78 06 oder E-Mail, gerne zur Verfügung.