üK-Kosten

Grundsatz
Die überbetrieblichen Kurse (üK) ergänzen die betriebliche Bildung und bereiten die Lernenden auf die weitere Ausbildung im Lehrbetrieb vor. Die Kurse sind für die Lernenden obligatorisch und werden in der Regel von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) durchgeführt. Inhalt und Dauer der Kurse sind je nach Beruf unterschiedlich und in der entsprechenden Bildungsverordnung geregelt.

Finanzierung
Bund und Kanton übernehmen zirka 25% der Kurskosten. Der Rest ist durch den Lehrbetrieb zu bezahlen. Personen in einer Nachholbildung (Artikel 32) müssen den Anteil des Lehrbetriebes selber übernehmen.

Kosten für Lernende
Der lernenden Person dürfen durch den Besuch der üKs keine zusätzlichen Kosten erwachsen. Der Lehrbetrieb ist verpflichtet, die zusätzlichen Kosten wie Fahrkosten, auswärtige Verpflegung und Unterkunft, die der lernenden Person durch den Kursbesuch entstehen, zu bezahlen.

1 üK-Tag = 1 Arbeitstag inklusive Lohn

Gesetzliche Grundlagen:
OR Art. 345a Abs. 2; BBG Art. 23 Abs. 4; BBV Art. 21 Abs. 3

Ansprechpersonen: Ausbildungsberatung