Berufsabschluss für Erwachsene
Validierung von Bildungsleistungen | Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung | |
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Gesetzliche Grundlage | Art. 31 BBV* | Art. 32 BBV* |
Vorgehen | Dossier erstellen, Dossierbeurteilung, Beurteilungsgespräch, ergänzende Bildung | Individuelle Vorbereitung, Abschlussprüfung |
Voraussetzungen | 5 Jahre Berufserfahrung, kein Lehrvertrag | 5 Jahre Berufserfahrung, kein Lehrvertrag |
Dauer | Unterschiedlich (in der Regel ein bis zwei Jahre) | Unterschiedlich (in der Regel ein bis zwei Jahre) |
Abschluss | EFZ oder EBA | EFZ oder EBA |
*Berufsbildungsverordnung
Sind Sie schon lange im Job und haben noch keinen beruflichen Abschluss? Sie möchten Ihren Berufserfahrungen einen Wert geben? Holen Sie den Lehrabschluss nach.
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) muss das offizielle Gesuchsformular ausgefüllt werden.
Validierung von Bildungsleistungen
Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung
Dem Formular sind Fotokopien der Arbeitszeugnisse (und des Zwischenzeugnisses des derzeitigen Arbeitgebers) sowie von bereits erworbenen Diplomen und Zeugnissen beizulegen. Aufgrund der zugestellten Unterlagen entscheidet das kantonale Berufsbildungsamt, ob Sie zur Abschlussprüfung im angestrebten Beruf zugelassen werden. Zudem wird durch das Amt entschieden, welche Prüfungen abzulegen sind.
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