Stipendien & Darlehen

Grundsatz
Stipendien sind Beiträge des Kantons an die Aufwendungen für Ausbildungen. Sie decken nicht die Vollkosten der Ausbildung.

Welche Ausbildungen sind stipendien- und darlehensberechtigt?
Anerkannte Ausbildungen auf Sekundarstufe II und Tertiärstufe.

Dazu gehören:
Brücken­angebote, Berufslehren, Berufsmittelschulen, Fachmittelschulen, höhere Fachschulen, sowie universitäre Hochschulen.